Auskünfte ob bzw. welche Privatgrundstücke zum Verkauf, Vermietung oder Verpachtung stehen, kann nicht erteilt werden, da die Stadt darüber nicht in Kenntnis gesetzt wird. Informationen bezüglich der Auskünfte über Grundstückseigentümer finden Sie hier.
Zu Eigentumsverhältnissen kann die Stadt Starnberg allenfalls Auskünfte über ihre eigenen Grundstücke erteilen. Zuständig hierfür ist die Liegenschaftsverwaltung. Letzteres gilt auch für Einheimischenmodelle.
Die aktuellen Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Starnberg ermittelt. Für schriftliche Auskünfte oder die Aushändigung von Kopien wenden Sie sich bitte an dessen Geschäftsstelle im Landratsamt Starnberg. Mündliche Auskünfte erhalten Sie auch vom städtischen Bauamt.
Allgemeine Angaben zur Bebaubarkeit eines Grundstücks können Sie unseren Bebauungsplänen entnehmen. Diese finden Sie in unserem Geographischen Informationssystem. Hierzu sowie für Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, wenden Sie sich bitte an unsere Bauberatung .
Die Stadt verfügt regelmäßig für jedes Bestandsgebäude über die Genehmigungspläne. Als Eigentümer oder als von diesem bevollmächtigte Person können die Bestandspläne eingesehen werden. Zur Klärung, ob für das Sie betreffende Grundstück tatsächlich Genehmigungsunterlagen vorliegen und zur Vereinbarung eines Termins können Sie sich an die Bauverwaltung wenden (Download-Liste neue Aufgabenliste). Im Weiteren wird auf „Allgemeines zu Auskünften“ verwiesen (Download-Liste).
Daneben können Eigentümern benachbarter Grundstücke während eines laufenden (Bau-) Antragsverfahrens Einsicht in vorliegende Baupläne erhalten. Kopien von Plänen oder Schriftstücken können nicht ausgehändigt werden. Einsicht in die restlichen Bauakten ist grundsätzlich nicht möglich. Im Weiteren wird auf „Allgemeines zu Auskünften“ verwiesen (Download-Liste).