Starnberg Ammersee

Grundstücksauskünfte

Auskünfte darüber, ob bzw. welche Privatgrundstücke zum Verkauf, zur Vermietung oder zur Verpachtung stehen, kann die Stadt Starnberg aufgrund fehlender Kenntnisse sowie aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilen. Informationen bezüglich der Auskünfte über Grundstückseigentümer finden Sie hier.

Zu Eigentumsverhältnissen kann die Stadt Starnberg allenfalls Auskünfte über ihre eigenen Grundstücke erteilen. Zuständig hierfür ist die Liegenschaftsverwaltung. Letzteres gilt auch für Einheimischenmodelle.

Die aktuellen Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Starnberg ermittelt. Für telefonische Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Starnberg, Tel.: 08151/148-77148.

Allgemeine Angaben zur Bebaubarkeit eines Grundstücks können Sie unseren Bebauungsplänen entnehmen. Diese finden Sie in unserem Geographischen Informationssystem. Hierzu sowie für Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, wenden Sie sich bitte an unsere Bauberatung .

Die Stadt verfügt in der Regel für jedes Bestandsgebäude über die Genehmigungspläne. Als Grundstückseigentümer oder als von diesem bevollmächtigte Person können die Bestandspläne eingesehen bzw. hieraus Unterlagen angefordert werden. Zur Klärung, ob für das Sie betreffende Grundstück tatsächlich Genehmigungsunterlagen vorliegen, wenden Sie sich bitte an bauakten(at)starnberg.de .

Daneben können Eigentümer benachbarter Grundstücke während eines laufenden (Bau-) Antragsverfahrens Einsicht in die eingereichten Baupläne erhalten, sofern nicht bereits der Antragsteller seiner gesetzlichen Pflicht zur vorherigen Information der Nachbarn nachkam (Nachbarschaft) . Außerhalb des (Bau-) Antragsverfahrens ist eine Einsichtnahme in die Bestandsunterlagen für die Eigentüner benachbartetr Grundstücke oder für die diesen bevollmächtigte Personen nur möglich, wenn ein bereichtiges Interesse glaubhaft gemacht werden kann (39 BayDSG).

Die Einsichtnahme in Bestandsakten sowie die Veranlassung der Erstellung von Kopien und Dateien ist gebührenpflichtig.

Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass aufgrund der gegenwärtig angespannten Personalsituation im zuständigen Sachgebiet auf Ihre Anfrage zu Bauakten nur mit zeitlichem Verzug reagiert werden kann. Sobald es die Personalsituation zulässt, werden wir den Service wieder in gewohnter Weise anbieten. Bis dahin bitten wir um Ihr Verständnis und darum, zuvorderst den eigenen Bestand auf das Vorliegen von Unterlagen zu prüfen bzw. diesbezüglich bei den Verkäufern, Auftraggebern etc. nachzufragen. Wegen länger als 30 Jahre zurückliegenden Baugenehmigungsunterlagen können Sie sich im Übrigen auch an das Bayerische Staatsarchiv wenden.