Starnberg Ammersee

Aktuelles

Für die Stadt Starnberg wird im Mai 2025 erstmalig ein Familienbeirat berufen. 

Nach der Durchführung der Berufung werden hier die neuen Mitglieder des Familienbeirates veröffentlicht. 

Berufungsverfahren der Beiratsmitglieder

Der Familienbeirat ist ein beratendes politisches und überparteiisches Gremium der Stadt Starnberg, das sich für die Interessen und Anliegen der gesamten Bevölkerung zum Thema Familie einsetzt. Er setzt sich aus sieben berufenen Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder können ihre Anliegen direkt in den Ausschüssen des Starnberger Stadtrates vorbringen und Stellungnahmen zu Themen abgeben, die die Familienarbeit betreffen. Die Mitglieder des Familienbeirates sind darüber hinaus auch direkte Ansprechpersonen für alle Familien in Starnberg.

Alle vier Jahre wird der Familienbeirat neu berufen. Die erste Amtszeit beginnt am 01.07.2025. 

Berufungsberechtigt sind alle Starnbergerinnen und Starnberger, die am Berufungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben, in einer Familie leben sowie seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Starnberg haben. Sie dürfen nicht dem Stadtrat angehören.

Bewerben kann sich jeder berufungsberechtigte Bürger. Die Bewerbung muss in der Zeit vom 10.04.2025 bis spätestens Freitag, den 10.05.2025, 12 Uhr bei der Infostelle im Starnberger Rathaus oder postalisch an beirat@starnberg.de eingereicht werden. Die Bewerbung kann schriftlich mittels einfachen Schreibens erfolgen.

 

Satzung

Kontakt

SG 12 - Generationen und Sport

Ansprechpartner zum Thema Beiräte
Vogelanger 2
82319 Starnberg

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