Starnberg Ammersee

Kulturförderung

Um die kulturelle Vielfalt zu wahren, fördert die Stadt Starnberg als freiwillige Leistung auf Antrag kulturelle Projektvorhaben und innovative Projektideen, die in besonderem Maße die künstlerischen und kulturellen Aktivitäten in der Stadt bereichern. Gefördert werden Kunst- und Kulturschaffende der Freien Szene, Kulturvereine sowie Bildungsverbände und Akteure der Jugendarbeit. Damit sollen der kulturinteressierten Öffentlichkeit vielfältige Angebote aus den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film, Geschichte sowie Heimat- und Brauchtumspflege ermöglicht werden und gleichzeitig die Arbeit der Kulturakteure gesichert sowie ihre Leistungsfähigkeit und Innovationsfreudigkeit gestärkt werden. 

Gefördert werden kulturelle Projekte:

  • die als zeitlich begrenzte Vorhaben von regionaler oder überregionaler Bedeutung sind, 
  • aus den Sparten Musik, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur, Soziokultur, Brauchtum und kulturellen Bildung sowie des zeitgeschichtlichen und kulturellen Gedächtnisses sind, 
  • die allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sind und ein öffentliches Interesse erwarten lassen,  
  • die Eigeninitiative, Kreativität und Innovation fördern und die städtische Kulturszene nachhaltig bereichern.  

Antragsschluss ist jeweils am 1. Oktober des Vorjahres. 

  • Grundlage für die Bewilligung eines Zuschusses im Rahmen der städtischen Kulturförderung bildet die Kulturförderrichtlinie der Stadt Starnberg  

Kulturförderrichtlinie

  • Antragsteller werden gebeten, das bereit gestellte Antragsformular zu verwenden.

Antragsformular

  • Bei Antrag zum Mittelabruf des Zuschusses wird um folgendes Formular gebeten.

Auszahlungsformular

  • Für Projektförderungen gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen ANBest-P Bayern, für die Investitionsförderung die Allgemeinen Nebenbestimmungen ANBest-I Bayern. Die Regel- bzw. Vereinsförderung orientiert sich an den Allgemeinen Nebenbestimmungen ANBest-P Bayern. 

Links zu Gesetze in Bayern 

Ihre Ansprechpartner
Kontakt

Kulturbüro

Petra Brüderl
Sachgebietsleitung
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151/772-217
08151/772-0
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Kulturbüro

Eileen Kerner
Sachbearbeiterin
Vogelanger 2
82319 Starnberg

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08151/772-159
08151/772-0
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