Die 53. Änderung des Flächennutzungsplans als vorbereitende Bauleitplanung stellt das planerische Ziel der Stadt Starnberg dar, gewerbliche Flächen in Wangen/Schorn zu entwickeln.
Im Zeitraum vom 11.09.2024 bis zum 25.10.2024 wurde der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern.
Die abgegebenen Stellungnahmen wurden in die Abwägung eingestellt.
Der Stadtrat der Stadt Starnberg hat den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung in seiner Sitzung am 29.09.2025 mehrstimmig zugestimmt. Das Abwägungsergebnis ist der Niederschrift zur Sitzung zu entnehmen:Link - Niederschrift (.pdf).