Starnberg Ammersee

Bekanntmachungen auf einen Blick

Möglichkeit der Wahrnehmung der nach dem Baugesetzbuch bestehenden Beteiligtenrechte (Einsichtnahme und Stellungnahme) im Zuge laufender Bauleitplanverfahren

Vor dem Hintergrund des Corona-Geschehens wird darum gebeten, die Unterlagen laufender Bauleitplanverfahren der Stadt Starnberg auf der städtischen Homepage unter Eingabe des Suchbegriffs „Bekanntmachungen“ einzusehen.

Zur Klärung von Fragen ist das Bauamt telefonisch, per E-Mail und Fax erreichbar. Stellungnahmen im Zuge laufender Bauleitplanverfahren können per E-Mail, Fax oder Brief abgegeben werden.

Eine persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen im Rathaus und die Angabe einer Stellungnahme zur Niederschrift (gebührenpflichtig) sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 08151 / 772 - 143 möglich.

Ortsübliche Bekanntmachung - Teilplanänderung für das Bauvorhaben B2-Entlastungstunnel

Ortsübliche Bekanntmachung

Teilplanänderung für das Bauvorhaben B2-Entlastungstunnel;

Neubau der Bahnüberführung München-Garmisch

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Ortsübliche Bekanntmachung - 54. Änderung des Flächennutzungsplans für den südlichen Bereich des Gewerbegebiets nördlich der B2, westlich und östlich der Leutstettener Straße

54. Änderung des Flächennutzungsplans für den südlichen Bereich des Gewerbegebiets nördlich der B2, westlich und östlich der Leutstettener Straße

 

Auslegung vom 16.08.2021 bis 01.10.2021

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