Starnberg Ammersee

Bekanntmachungen

Bekanntmachungen auf einen Blick

Möglichkeit der Wahrnehmung der nach dem Baugesetzbuch bestehenden Beteiligtenrechte (Einsichtnahme und Stellungnahme) im Zuge laufender Bauleitplanverfahren

Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen laufender Bauleitplanverfahren der Stadt Starnberg digital einzusehen. Näheres ergibt sich aus den diesbezüglich an dieser Stelle zeitweilig erscheinenden Bekanntmachungen.

Die Bauleitpläne sind, wie ebenfalls in den jeweiligen Bekanntmachungen vermerkt, während der Öffnungszeiten und des Beteiligungszeitraums auch am Empfang des Rathauses einsehbar.

Fragen zu laufenden Bauleitplänen richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail an das Stadtbauamt, Stellungnahmen hierzu können per E-Mail, Fax oder Brief abgegeben werden. Für ein persönliches Vor-Ort-Gespräch sowie die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift (gebührenpflichtig) wird um eine vorherige Terminvereinbarung unter der Rufnummer 08151 / 772 – 143 gebeten.

Ortsübliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Nr. 81A03 für einen Teil des Grundstücks des Abwasserverbands Starnberger See, Fl. Nr. 908/2, Gemarkung Starnberg, Am Schloßhölzl

Bebauungsplan Nr. 81A03 für einen Teil des Grundstücks des Abwasserverbands Starnberger See,

Fl. Nr. 908/2, Gemarkung Starnberg, Am Schloßhölzl

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Auslegung vom 22.02.2024 bis einschließlich 25.03.2024

Weiterlesen