Möglichkeit der Wahrnehmung der nach dem Baugesetzbuch bestehenden Beteiligtenrechte (Einsichtnahme und Stellungnahme) im Zuge laufender Bauleitplanverfahrenwährend des Katastrophenfalls
Zur Vermeidung persönlicher Kontakte während der aktuellen Corona-Situation wird darum gebeten, die Unterlagen laufender Bauleitplanverfahren der Stadt Starnberg unter den nachstehenden Bekanntmachungen einzusehen.
Zur Klärung von Fragen ist das Bauamt telefonisch, per E-Mail und Fax erreichbar. Stellungnahmen im Zuge laufender Bauleitplanverfahren können per E-Mail oder Brief abgegeben werden.
Eine persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen im Rathaus ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 08151 / 772 - 143 möglich.