Starnberg Ammersee

Bekanntmachungen

Bekanntmachungen auf einen Blick

Möglichkeit der Wahrnehmung der nach dem Baugesetzbuch bestehenden Beteiligtenrechte (Einsichtnahme und Stellungnahme) im Zuge laufender Bauleitplanverfahren

Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen laufender Bauleitplanverfahren der Stadt Starnberg digital einzusehen. Näheres ergibt sich aus den diesbezüglich an dieser Stelle zeitweilig erscheinenden Bekanntmachungen.

Die Bauleitpläne sind, wie ebenfalls in den jeweiligen Bekanntmachungen vermerkt, während der Öffnungszeiten und des Beteiligungszeitraums auch am Empfang des Rathauses einsehbar.

Fragen zu laufenden Bauleitplänen richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail an das Stadtbauamt, Stellungnahmen hierzu können per E-Mail, Fax oder Brief abgegeben werden. Für ein persönliches Vor-Ort-Gespräch sowie die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift (gebührenpflichtig) wird um eine vorherige Terminvereinbarung unter der Rufnummer 08151 / 772 – 143 gebeten.

Ortsübliche Bekanntmachung - 53. Änderung des Flächennutzungsplans

53. Änderung des Flächennutzungsplans für eine zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet Schorn, dem Gelände der Autobahnmeisterei und dem Waldsaum gelegene Fläche östlich der Bundesautobahn A 95 sowie eine Fläche in ca. 650 m Entfernung westlich der Bundesautobahn A 95, Gemarkung Wangen

 

Ortsübliche Bekanntmachung - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

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Ortsübliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Nr. 81A18 - Teil 1 (Moosaik)

Bebauungsplan Nr. 81A18 - Teil 1 (Moosaik), als vorhabenbezogener Bebauungsplan im südlichen Bereich zwischen der Münchner Straße, der Petersbrunner Straße und der Moosstraße sowie östlich der Petersbrunner Straße

 

Auslegung vom 01.02.2024 bis einschließlich 18.03.2024

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