Starnberg Ammersee

Bekanntmachungen

Bekanntmachungen auf einen Blick

Möglichkeit der Wahrnehmung der nach dem Baugesetzbuch bestehenden Beteiligtenrechte (Einsichtnahme und Stellungnahme) im Zuge laufender Bauleitplanverfahren

Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen laufender Bauleitplanverfahren der Stadt Starnberg digital einzusehen. Näheres ergibt sich aus den diesbezüglich an dieser Stelle zeitweilig erscheinenden Bekanntmachungen.

Die Bauleitpläne sind, wie ebenfalls in den jeweiligen Bekanntmachungen vermerkt, während der Öffnungszeiten und des Beteiligungszeitraums auch im Foyer des Rathauses einsehbar.

Fragen zu laufenden Bauleitplänen richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail an das Stadtbauamt, Stellungnahmen hierzu können per E-Mail, Fax oder Brief abgeben werden. Für ein persönliches Vor-Ort-Gespräch sowie die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift (gebührenpflichtig) wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer 08151 / 772 – 143 gebeten.

Ortsübliche Bekanntmachung - Schorner Straße

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung einer Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 2132, Gemarkung Wangen, Schorner Straße, als beschränkt-öffentlicher Weg gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG

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Ortsübliche Bekanntmachung - Am Sonnenhof

Bayerisches Straßen- und Wegerecht (BayStrWG);

Neuwidmung von Teilen der Ortsstraße "Am Sonnenhof", sowie Anpassung der Widmung der bestehenden Ortsstraße gem. Art. 6 BayStrWG i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG

 

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Ortsübliche Bekanntmachung - Widmung Riemerschmidstraße

Bayerisches Straßen- und Wegerecht (BayStrWG);

Widmung (Erweiterung) des Grundstückes Fl.Nr. 580/73 (teilweise), Gemarkung Starnberg, als Ortsstraße gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG (Riemerschmidstraße)

 

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Ortsübliche Bekanntmachung - Widmungsänderung des beschränkt-öffentlichen Weges "Am Mühlgraben"

Bayerisches Straßen- und Wegerecht (BayStrWG);

Widmungsänderung des beschränkt-öffentlichen Weges "Am Mühlgraben"

gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes

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Ortsübliche Bekanntmachung - 54. Änderung des Flächennutzungsplans für den südlichen Bereich des Gewerbegebiets nördlich der B2, westlich und östlich der Leutstettener Straße

54. Änderung des Flächennutzungsplans für den südlichen Bereich des Gewerbegebiets nördlich der B2, westlich und östlich der Leutstettener Straße

 

Auslegung vom 16.08.2021 bis 01.10.2021

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