Möglichkeit der Wahrnehmung der nach dem Baugesetzbuch bestehenden Beteiligtenrechte (Einsichtnahme und Stellungnahme) im Zuge laufender Bauleitplanverfahren
Vor dem Hintergrund des Corona-Geschehens wird darum gebeten, die Unterlagen laufender Bauleitplanverfahren der Stadt Starnberg auf der städtischen Homepage unter Eingabe des Suchbegriffs „Bekanntmachungen“ einzusehen.
Zur Klärung von Fragen ist das Bauamt telefonisch, per E-Mail und Fax erreichbar. Stellungnahmen im Zuge laufender Bauleitplanverfahren können per E-Mail, Fax oder Brief abgegeben werden.
Eine persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen im Rathaus und die Angabe einer Stellungnahme zur Niederschrift (gebührenpflichtig) sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 08151 / 772 - 143 möglich.