Auskünfte über Eigentümer darf die Stadt Starnberg an Privatpersonen nicht erteilen.
Sofern ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann, erhalten Sie diesbezügliche Auskünfte beim Grundbuchamt Starnberg. Für ein baurechtliches Antragsverfahren erhalten Sie die Eigentümerdaten zu den Nachbargrundstücken vom Amt für Digitalisierung, Breitband und VermessungLandsberg am Lech mit Außenstelle Starnberg.