Die Gebühren der Städtischen Musikschule sind Jahresgebühren, die ab 01.09.2023 für je ein Schuljahr zu zehn gleichen Raten von Oktober bis Juli des daruaffolgenden Jahres erhoben werden.
Die Stadt Starnberg betreibt eine Musikschule als öffentliche Einrichtung für Gemeindeangehörigen der Trägerkommunen Starnberg, Berg und Pöcking.
Schüler aus anderen Gemeinden können in den Unterricht der Städtischen Musikschule Starnberg aufgenommen werden, soweit Fächerangebot und Stundenkapazität der Musikschule dies zulassen. Sie erhalten keine Ermäßigungen oder Abschläge auf die Unterrichtsgebühr.
Übringens: bei uns können Sie auch den Bildungsgutschein einlösen. Der Antrag wird beim Landratsamt Starnberg gestellt.