Die Gebühren der Städtischen Musikschule sind Jahresgebühren, die für die Benutzung der Musikschule in einem Schuljahr zu zehn gleichen Raten von Oktober bis Juli des darauffolgenden Jahres erhoben werden.
Den Gemeindeangehörigen aus Starnberg werden Abschläge auf die Unterrichtsgebühr gewährt. Für Mehrfächerbelegungen und nicht volljährige Geschwister oder Bezieher von Leistungen für Bildung und Teilhabe werden gegebenenfalls Ermäßigungen gewährt, sofern sich beim Benutzer um einen “jungen Menschen” im Sinne des § 5 Abs. 9 Gebührensatzung 2023 handelt.
Gemeindeangehörige aus der Vertragsgemeinde Berg erhalten die selben Abschläge (jedoch keine Ermäßigungen) auf die Unterrichtsgebühr wie Benutzer aus Starnberg, sofern es sich um einen “jungen Menschen” im Sinne der Gebührensatzung 2023 handelt. Für Benutzer, die keine “jungen Menschen” im Sinne dieser Satzung sind, findet die Gebühr ohne Abschläge und ohne Ermäßigungen Anwendung.
Näheres regelt die Zweckvereinbarung 2024 zwischen der Stadt Starnberg und der Gemeinde Berg.
Für Gemeindeangehörige aus Pöcking wird die Gebühr ohne Abschläge und ohne Ermäßigung ausgewiesen.
Schüler aus Pöcking können gemäß der Richtlinie 2024 zur einkommensbezogenen Bezuschussung von Gebühren für die Musikschule Starnberg direkt bei ihrer Heimatgemeinde einen Antrag auf Ermäßigung stellen, sofern sie “junge Menschen” im Sinne dieser Richtlinie sind.
Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung Pöcking.
Schüler aus anderen Gemeinden können in den Unterricht der Städtischen Musikschule Starnberg aufgenommen werden, soweit Fächerangebot und Stundenkapazität der Musikschule dies zulassen. Sie erhalten keine Ermäßigungen und keine Abschläge auf die Unterrichtsgebühr.
Übrigens: bei uns können Sie auch den Bildungsgutschein einlösen. Der Antrag wird beim Landratsamt Starnberg gestellt.