Die Gebühren der Städtischen Musikschule sind Jahresgebühren, die monatlich erhoben werden.
Die Stadt Starnberg betreibt eine Musikschule als öffentliche Einrichtung für Gemeindeangehörigen der Trägerkommunen Starnberg, Berg und Pöcking. Schüler aus anderen Gemeinden können durch Anerkennung der oben aufgeführten Sondervereinbarung in den Unterricht der Städtischen Musikschule Starnberg aufgenommen werden, soweit Fächerangebot und Stundenkapazität der Musikschule dies zulassen.
Für Musikschüler, deren Eltern ihren Hauptwohnsitz in Starnberg haben, wird auf Antrag Sozialermäßigung gewährt.
Übringens: bei uns können Sie auch den Bildungsgutschein einlösen. Der Antrag wird beim Landratsamt Starnberg gestellt.