Der Bundesrat hat am 10.September 2021 beschlossen, dass der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter stufenweise ab dem 1. August 2026 in Kraft treten soll. Der Rechtsanspruch soll mit Beginn des Schuljahres 2026 / 2027 zunächst für Grundschüler ab der ersten Klasse gelten und dann jährlich um je eine weitere Klassenstufe ausgeweitet werden. Ab dem 1. August 2029 sollen somit alle Grundschulkinder der Klassenstufen eins bis vier einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben.
Die Umsetzung bedeutet für die Personensorgeberechtigten: