Starnberg Ammersee

Allgemeine Informationen Ganztag 2026

Der gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz

Der Bundesrat hat am 10.September 2021 beschlossen, dass der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter stufenweise ab dem 1. August 2026 in Kraft treten soll. Der Rechtsanspruch soll mit Beginn des Schuljahres 2026 / 2027 zunächst für Grundschüler ab der ersten Klasse gelten und dann jährlich um je eine weitere Klassenstufe ausgeweitet werden. Ab dem 1. August 2029 sollen somit alle Grundschulkinder der Klassenstufen eins bis vier einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben.
 

Die Umsetzung bedeutet für die Personensorgeberechtigten: 

  • ab September 2026 haben Sie einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz für alle Kinder der ersten Klassen
  • ab September 2027 haben Sie einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz für alle Kinder der ersten und zweiten Klassen
  • ab September 2028 haben Sie einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz für alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 3
  • ab September 2029 haben Sie einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz für alle Kinder im Grundschulbereich