Die Stadt verfügt in der Regel für jedes Bestandsgebäude über die Genehmigungspläne. Als Grundstückseigentümer oder als von diesem bevollmächtigte Person können die Bestandspläne eingesehen bzw. hieraus Unterlagen angefordert werden. Zur Klärung, ob für das Sie betreffende Grundstück tatsächlich Genehmigungsunterlagen vorliegen, wenden Sie sich bitte an bauakten(at)starnberg.de.
Die Einsichtnahme in Bestandsakten sowie die Veranlassung der Erstellung von Kopien und Dateien ist gebührenpflichtig. Aus diesem Grund und zur Entlastung der Verwaltung wird darum gebeten, zuvorderst den eigenen Bestand auf das Vorliegen von Genehmigungsunterlagen zu prüfen bzw. diesbezüglich bei den Verkäufern, Auftraggebern etc. nachzufragen. Wegen länger als 30 Jahre zurückliegenden Baugenehmigungsunterlagen können Sie sich im Übrigen auch an das Bayerische Staatsarchiv wenden.
Eigentümer benachbarter Grundstücke können während eines laufenden (Bau-) Antragsverfahrens Einsicht in die eingereichten Baupläne erhalten, sofern nicht bereits der Antragsteller seiner gesetzlichen Pflicht zur vorherigen Information der Nachbarn nachkam (siehe unter Nachbarschaft) . Für diese Einsichtnahme wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Starnberg.
Außerhalb des (Bau-) Antragsverfahrens ist eine Einsichtnahme in die Bestandsunterlagen für die Eigentümer benachbarter Grundstücke oder für von diesen bevollmächtigte Personen nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann (Art. 39 BayDSG). Hierfür fällt dann gleichfalls eine Gebühr an.