Die Stadt verfügt im Normalfall für jedes Bestandsgebäude ab Baujahr 1945 über die Genehmigungspläne. Als Grundstückseigentümer oder als von diesem bevollmächtigte Person können die Bestandspläne eingesehen bzw. hieraus Unterlagen angefordert werden. Zur Klärung, ob für das Sie betreffende Grundstück tatsächlich Genehmigungsunterlagen vorliegen, wenden Sie sich bitte an bauakten(at)starnberg.de .
Daneben können die Eigentümer benachbarter Grundstücke während eines laufenden (Bau-) Antragsverfahrens Einsicht in die eingereichten Baupläne erhalten, sofern nicht bereits der Antragsteller seiner gesetzlichen Pflicht zur vorherigen Information der Nachbarn nachkam (siehe oben unter "Nachbarschaft"). Außerhalb des (Bau-) Antragsverfahrens ist eine Einsichtnahme in die Bestandsunterlagen für die Eigentümer benachbarter Grundstücke oder für von diesen bevollmächtigte Person nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann (Art. 39 BayDSG).
Eine Einsichtnahme in Bestandsakten sowie die Veranlassung der Erstellung von Kopien und Dateien ist gebührenpflichtig.