Es ist im Normalfall kein Problem, in der Starnberger Innenstadt einen Parkplatz für sein Auto zu finden. Sechs Parkhäuser bieten zusammen über 800 Stellplätze an.
Für folgende Straßen ist eine sogenannte Parkraumbewirtschaftsungszone mit Parkscheinautomat eingerichtet worden: Josef-Jägerhuber-Straße, Maximilianstraße, Wittelsbacherstraße, Ludwigstraße, Zweigstraße, Bahnhofplatz.
Das Parken in diesem Bereich ist gebührenpflichtig. Autofahrer werden innerhalb der Zone nicht mehr eigens auf die Gebührenpflicht hingewiesen.
Für Menschen mit Behinderung stehen in der Innenstadt fast zwanzig extra ausgewiesene Parkplätze zur Verfügung. Mit dem entsprechenden Schwerbehindertenparkausweis darf auch auf allen anderen öffentlichen Parkplätzen kostenlos geparkt werden.
Übersicht der Parkplätze für Menschen mit Behinderung
Parken Sie doch ohne langwierige Suche Ihr Auto an der P&R-Anlage beim Bahnhof Nord. Von dort sind es zwei Minuten mit Bus oder Bahn in die Starnberger Innenstadt.
Beim Parkplatz am Bahnhof See gelten zwei Tarife. Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs erhalten ein vergünstigtes Ticket für 1 Euro pro Tag. Die Höchstparkdauer beträgt dabei 24 Stunden. Sonstige Nutzer des Parkplatzes zahlen für ein Ticket 1,50 Euro pro Stunde, wobei die Höchstparkdauer auf 4 Stunden beschränkt ist. Zwischen 18.00 Uhr und 6.30 Uhr kann der gesamte Parkplatz von Bewohnern bzw. Geschäftsleuten und Angestellten der angrenzenden Innenstadt kostenfrei genutzt werden, wenn sie einen Bewohnerparkausweis bzw. eine Ausnahmegenehmigung in ihr Fahrzeug legen.
Das Parkhaus am Bahnhof Nord steht ausschließlich Nutzern des öffentlichen Personennahverkehrs zur Verfügung. Die Parkgebühren belaufen sich auf 50 Cent pro Tag. Das Parken ist dort für einen längeren Zeitraum von bis zu 14 Tagen möglich. Das Fahrzeug kann somit während einer längeren Dienstreise oder eines Urlaubs abgestellt werden, wenn Bus und Bahn genutzt werden.