Der Um- und Neubau der Bahnanlagen an den drei Standorten Bahnhof See, Bahnhof Nord und südliches Wende- und Abstellgleis wird finanziert durch die Stadt Starnberg. Genutzt werden sollen dazu der Erlös freiwerdender Grundstücke am Bahnhof See, Fördermittel des Bundes und/oder des Freistaats Bayern sowie städtische Zuwendungen.
Kooperation ist Vertragsbestandteil
Da die Finanzkraft der Stadt Starnberg nicht grenzenlos ist, erfordert eine bauliche Umsetzung des Projekts „Neuordnung Bahnanlagen“ umfangreiche Fördermittel. Stadt Starnberg und DB streben daher an, für den Um- und Neubau der Bahnanlagen an den drei Standorten Fördermittel vom Bund und/oder dem Freistaat Bayern zu erlangen. Gemeinsam verfolgen beide das Ziel, möglichst noch 2023 Klarheit über Art und Umfang der Förderung zu bekommen.
Vereinbart wurde auch ein einmaliges Sonderkündigungsrecht der Stadt Starnberg für ein Jahr – eine Rückfallposition für die Stadt, falls die zur Projektumsetzung erforderlichen Fördermittel nicht erlangt werden können. Nach dem Erlöschen des Sonderkündigungsrechts verzichtet die DB zugunsten der Stadt Starnberg auf die bisher geltenden Verpflichtungen zur Kostenübernahme für den Rückbau des Bahnhofs Mühltal, die finanzielle Beteiligung am Eisenbahnstellwerk München Südwest und die Erstattung eines bisherigen oder zukünftigen Planungsgewinns an die DB. Nach Ablauf des Sonderkündigungsrechts wird die DB ihre Klage vom 23.12.2019 beim Verwaltungsgericht München vollumfänglich zurücknehmen.
Für den Fall, dass die erforderlichen Fördermittel nicht erlangt werden können, haben Stadt Starnberg und DB vereinbart, gemeinsam am Verhandlungstisch eine Lösung zu finden. Stadt Starnberg und DB richten zudem einen gemeinsamen Lenkungskreis ein, der das Vorhaben dauerhaft begleitet.