Das Konzept zur Barrierefreiheit zeigt auf, wie der öffentliche Raum oder die Infrastruktur des ÖPNV barrierefrei gestaltet werden können.
Um eine durchgängige barrierefreie Gestaltung im Stadtgebiet zu erreichen, hat die Stadt Starnberg den Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen entwickelt. Der Starnberger Standard ist das Basiswerk zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Stadtgebiet und sichert eine qualitätsvolle und einheitliche Herstellung der Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen. Er dient der Stadt und beauftragten Planern als Grundlage.
Der Starnberger Standard wurde mit dem Inklusionsbeirat, der Beratungsstelle für Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer, der Behindertenbeauftragten des Landkreises und der Regierung von Oberbayern abgestimmt.
Ein Ziel des Konzeptes zur Barrierefreiheit ist es, die barrierefreie Zugänglichkeit insbesondere von Geschäften und stark frequentierten Gebäuden in der Innenstadt zu verbessern. Um die Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu fördern, werden private Eigentümer in der Innenstadt unterstützt. Hierzu hat die Stadt Starnberg ein Förderprogramm ins Leben gerufen.
Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, wie beispielsweise die barrierefreie Gestaltung von Eingangsbereichen, die Herstellung von Behindertenparkplätzen, Behindertentoiletten oder Induktionsanlagen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.03.2023 entschieden: "Das "Kommunale Förderprogramm Barrierefreiheit" soll bis auf Weiteres nicht mit Haushaltsmitteln ausgestattet werden.
Der Bahnhof Starnberg Nord ist bereits barrierefrei zugänglich. Der Bahnhof Starnberg (am See) allerdings nicht.
Das Seebad Starnberg wird im Rahmen der Sanierung auch barrierefrei ausgebaut:
Informationen zur barrierefreien Gestaltung von Freiflächen und Verkehrsanlagen finden Sie in der Broschüre zum Starnberger Standard.