Kontakt
Öffnungszeiten
| Montag - Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
| Dienstag, Donnerstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Die Geburt Ihres Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt anzuzeigen.
Zur Anmeldung benötigen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Geburtsanzeige, in der Sie u. a. die Vornamen für Ihr Kind (einmalig) festlegen.
Diese wird Ihnen von Ihrer Hebamme nach der Geburt ausgehändigt!
Welche Unterlagen wir genau zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes benötigen und wie die Anmeldung der Geburt erfolgt, können Sie im in unserem Merkblatt "Erforderliche Unterlagen" nachlesen.
Bei einer Hausgeburt muss die Geburt von der Mutter, vom Vater oder von der Hebamme bei uns im Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Es sind uns die selben Unterlagen wie bei einer Entbindung im Klinikum Starnberg vorzulegen.