Montag - Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag, Donnerstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Als Vornamen können nur Bezeichnungen gewählt werden, die ihrem Wesen nach Vornamen sind und das Geschlecht des Kindes erkennen lassen.
Vornamen, die männlich und weiblich sind, sollen nur zusammen mit einem eindeutig das Geschlecht des Kindes bestimmenden Vornamen gegeben werden.
Werden zwei Vornamen mit Bindestrich verbunden, gelten sie als ein Name. Setzen Sie daher nur dann einen Bindestrich zwischen die Vornamen, wenn Sie dies beabsichtigen.
Ist der Vorname beim Standesamt beurkundet, so gilt Ihr Namensrecht als unwiderruflich ausgeübt. Achten Sie bitte deshalb darauf, dass Ihre Erklärungen zur Namensbestimmung eindeutig sind und z.B. keinerlei Streichungen, Berichtigungen mit Tipp-Ex usw. aufweisen.
Die folgenden Links könnte Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Namen für Ihr Kind helfen: