Montag - Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag, Donnerstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Ihren Umzug nach Starnberg (Anmeldung) oder den Umzug innerhalb von Starnberg (Ummeldung) können Sie beim Einwohnermeldeamt im Rathaus melden.
Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.
Beachten Sie bitte, dass Sie sich innerhalb von zwei Wochen an- bzw. ummelden müssen, da Sie anderenfalls mit einer Ordnungswidrigkeit belegt werden können.
Sowohl An- als auch Ummeldungen sind gebührenfrei.
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden (Ausnahme: Umzug ins Ausland).
Es ist für jede Person gesondert ein Formular auszufüllen. Für die Änderung der Adresse auf dem Ausweis/Reisepass müssen Sie persönlich beim Einwohnermeldeamt der Stadt Starnberg vorbeikommen.