Kontakt
Öffnungszeiten
| Montag - Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
| Dienstag, Donnerstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.
Wenn Sie ins Ausland ziehen, müssen Sie sich in der letzten Woche vor der Abreise im Einwohnermeldeamt Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden.
Erforderliche Unterlagen bei Onlineabmeldung an ewo(at)starnberg.de