Kontakt
Öffnungszeiten
| Montag - Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
| Dienstag, Donnerstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Jeder Deutsche, der ausreist oder einreist, ist verpflichtet einen Reisepass mitzuführen und sich damit über seine Person auszuweisen. In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Deutsche weitgehend eine Wahlmöglichkeit zwischen Personalausweis und Reisepass als Grenzübertrittspapier.
Erforderlich für die Beantragung eines vorläufigen Reisepass sind: