Starnberg Ammersee

Was Sie wissen sollten

Um einen Baum fällen zu dürfen, der im Bebauungsplan als "zu erhalten" festgesetzt ist, bedarf es einer isolierten Befreiung.
Bitte verwenden Sie nachfolgendes Formular.
Die gutachterliche Stellungnahme einer sachverständigen Person ist auf jeden Fall beizufügen.

Bei weiteren Fragen zu Baumfällungen, klicken Sie hier.

Ansprechpartner
Kontakt

Stadtbauamt

Grünplanung & Naturschutz
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151/772-107
08151/772-158
E-Mail senden
Kontakt

Stadtbauamt

Stadt Starnberg
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151/772-146
08151/772-158
E-Mail senden

Routenplanung
Öffnungszeiten

 

Mo, Mi, Fr7:30 - 12:00 Uhr
Di, Do7:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr