Starnberg Ammersee

Was Sie wissen sollten

Um einen Baum fällen zu dürfen, der im Bebauungsplan als "zu erhalten" festgesetzt ist, bedarf es einer isolierten Befreiung.
Bitte verwenden Sie nachfolgendes Formular.
Die gutachterliche Stellungnahme einer sachverständigen Person ist auf jeden Fall beizufügen.

Bei weiteren Fragen zu Baumfällungen, klicken Sie hier.

Sie haben Fragen zur Grünpflege auf städtischen Flächen: Gärtnerei | Betriebshof Starnberg | bh-gaertnerei(at)starnberg.de

Ansprechpartner
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Stadtplanungs- und Entwicklungsamt Starnberg

Vogelanger 2
82319 Starnberg

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F
08151/772-146
08151/772-158
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