Starnberg Ammersee

Was Sie wissen sollten

Das Landratsamt Starnberg gewährt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII):

  • bei geringer Rente ab Beginn Regelaltersgrenze
  • bei dauerhafter Erwerbsminderung ab dem 18. Lebensjahr

 

Antragsformular

Den Antrag erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamts Starnberg.

Ihr Ansprechpartner
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Sachgebiet Bildung, Generationen, Sport und Soziales

Doris Weber
Verwaltungsmitarbeiterin
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
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08151/772-109
08151/772-309
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Bildung, Generationen, Sport und Soziales

Stadt Starnberg
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Mo, Mi, Fr7:30 - 12:00 Uhr
Di, Do7:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Auf Grund des Corona-Virus können persönliche Gespräche nur nach Terminvereinbarung erfolgen. Die Stadtverwaltung ist über Telefon, FAX, Post und E-Mail zu erreichen.
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Landratsamt Starnberg

Team 221
Strandbadstraße 2
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Bitte beachten Sie:

Wegen der aktuellen Situation kann der Zutritt zum Rathaus nur mit vorheriger Terminvereinbarung gewährt werden.

Dies kann online oder telefonisch bei den jeweiligen Ansprechpartnern erfolgen.

Nutzen Sie auch gerne unsere Online-Bürgerdienste.