Anspruch auf Bürgergeld hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie arbeitslos sind oder so wenig verdienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können.
Personen, die nicht erwerbsfähig aber hilfebedürftig sind, können Bürgergeld erhalten, wenn Sie mit erwerbsfähigen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Bei der Berechnung des Bürgergeldes werden alle Personen berücksichtigt, die mit Ihnen zusammenleben.
Alle notwendigen Anträge erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg.