Starnberg Ammersee

Was Sie wissen sollten

Wer eine gewerbliche Tätigkeit beginnt, sie verlegt oder aufgibt, muss dies unverzüglich der Stadt Starnberg mitteilen, sofern sich der Betriebssitz oder eine Niederlassung im Stadtgebiet oder den Ortsteilen befindet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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