Starnberg Ammersee

Aufgaben im Überblick:

  • Gewerberecht (An-, Um- und Abmeldungen)
  • Gewerbezentralregisterauszug (Antragsentgegennahme)
  • Gaststättenrecht (vorübergehende Gaststättenerlaubnis)

Dienstleistungen

Gewerbean-, um-, abmeldungen für selbständige Betriebe

Wer eine gewerbliche Tätigkeit beginnt, sie verlegt oder aufgibt, muss dies unverzüglich der Stadt Starnberg mitteilen, sofern sich der Betriebssitz oder die Niederlassung im Stadtgebiet Starnberg oder den Ortsteilen befindet. Die Meldung können Sie bequem online in rein digitaler Form oder in analoger Form mit folgenden Formularen erstellen.

Folgende Unterlagen sind zur Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (gewerbeamt(at)starnberg.de) einzureichen:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Formular
  • Kopie des Personalausweises des Inhabers/ der Geschäftsführer/ der Vorstände
  • Handelsregisterauskunft (bei juristischen Personen)

Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR)

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird persönlich beim Gewerbeamt beantragt. Alternativ kann der Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch direkt online beim Bundesamt für Justiz  beantragt werden.

Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich durch das Bundesamt für Justiz in Bonn und nimmt etwa 10 bis 14 Tage in Anspruch. Die Kosten für das GZR betragen 13 Euro.

Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis/ Gestattung

Aus besonderem Anlass (z.B. Vereinsfest, Jubiläumsfest, Gründungsfest) kann bei öffentlichen Veranstaltungen nach § 12 Gaststättengesetz eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis erteilt werden.  

Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung zu stellen.

Ihre Ansprechpartner
Kontakt

Sachgebiet für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Fachbereich Gewerbeamt

Zentraler Kontakt
gewerbeamt@starnberg.de
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151/772-193
08151/772-393
E-Mail senden
Kontakt

Gewerbeamt

Christina Graf
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151/772-193
08151/772-393
E-Mail senden