Starnberg Ammersee

Was Sie wissen sollten

Das Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über die Vorstrafen einer Person. 

Das Führungszeugnis wird jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, erteilt. Der Antrag kann nur durch persönliche Vorsprache (bitte Personalausweis bzw. Reisepass nicht vergessen) gestellt werden.

Belegart N

Führungszeugnis für private Zwecke (z.B. Arbeitgeber)
Das Führungszeugnis wird an die Meldeanschrift des Antragstellers gesandt.

Belegart O

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregisterdirekt an die Behörde gesandt.
Bitte denken Sie daran, dass Sie bei Antragstellung die genaue Anschrift der Behörde nennen können.

  • Zeitbedarf: ca. 2 bis 5 Wochen
  • Gebühr: 13,00 Euro
Ihre Ansprechpartner
Kontakt

Einwohnermeldeamt und Passamt

Sabine Schäfer
Teamleitung
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151/772-144
08151/772-344
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Einwohnermeldeamt und Passamt

Jacqueline Hobusch
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151/772-114
08151/772-314
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Einwohnermeldeamt und Passamt

Martina Obermaier
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151/772-111
08151/772-311
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Einwohnermeldeamt und Passamt

Maximilian Lechner
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151/772-113
08151/772-313
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Einwohnermelde- und Passamt

Stadt Starnberg
Vogelanger 2
82319 Starnberg

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