Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag, Donnerstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Das Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über die Vorstrafen einer Person.
Das Führungszeugnis wird jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, erteilt. Der Antrag kann nur durch persönliche Vorsprache (bitte Personalausweis bzw. Reisepass nicht vergessen) gestellt werden.
Führungszeugnis für private Zwecke (z.B. Arbeitgeber)
Das Führungszeugnis wird an die Meldeanschrift des Antragstellers gesandt.
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregisterdirekt an die Behörde gesandt.
Bitte denken Sie daran, dass Sie bei Antragstellung die genaue Anschrift der Behörde nennen können.