| Montag - Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
| Dienstag, Donnerstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Das Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über die Vorstrafen einer Person.
Das Führungszeugnis wird jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, erteilt. Der Antrag muss durch persönliche Vorsprache (bitte Personalausweis bzw. Reisepass nicht vergessen) mit Terminbuchung Klicken Sie hier oder direkt bei dem Bundesamt für Justiz Klicken Sie hier gestellt werden.
Führungszeugnis für private Zwecke (z.B. Arbeitgeber)
Das Führungszeugnis wird an die Meldeanschrift des Antragstellers gesandt.
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregisterdirekt an die Behörde gesandt.
Bitte denken Sie daran, dass Sie bei Antragstellung die genaue Anschrift der Behörde nennen können.