Erforderlich für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises sind:
- Persönliches Erscheinen bei Beantragung
- Bisheriger Personalausweis,
- Pflicht ab dem 10. Lebensjahr: Unterschrift des Antragstellers,
- letzte standesamtliche Urkunde (Geburts-/Heiratsurkunde; wenn nicht bisher vorgelegt).
- bei Jugendlichen bis 16 Jahren: Zustimmungserklärung (Unterschrift der/des Sorgeberechtigten bzw. Vorlage des rechtskräftigen Sorgerechtsbeschlusses),
- Zeitbedarf: sofort
- Gebühren: 10,00 Euro + 6,00 Euro Passbild
- Gültigkeit: Längstens 3 Monate