Bewohnerparkgebiete:
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Bearbeitungszeit
Gebühren
Hinweis: Eine Rückerstattung der Gebühr bei Nichtgebrauch des Parkausweises (z.B. aufgrund eines Umzuges) ist in der Regel nicht möglich.
Antrag und nähere Infos hier
Bei Nutzung einer veralteten Computersoftware kann es zu technischen Problemen kommen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall telefonisch oder per E-Mail direkt an die Straßenverkehrsbehörde.
Anträge für eine verkehrsrechtliche Anordnung bitte per E-Mail an verkehr(at)starnberg.de senden. Beachten Sie bitte die Vorlaufzeit von zwei Wochen (zehn Arbeitstage), damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann. Anträge, die später eingereicht werden, können nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Umfangreiche Maßnahmen, wie z.B. Vollsperrungen, benötigen eine je nach Aufwand längere Vorlaufzeit.