In unserer Stadt finden sich an zahlreichen Stellen historische "Zeugen" der Siedlungsentstehung.
Aufgeführt sind diese in der Denkmalliste.
Die Veränderung denkmalgeschützter Anlagen bedarf regelmäßig einer Erlaubnis. Das entsprechende Formular finden Sie unter: 8.2 Denkmalschutz/Landratsamt Starnberg Online.
Nachdem der Erhalt und die Instandhaltung der Boden- und Baudenkmäler auch für die Allgemeinheit von Bedeutung sind, werden hierfür diverse Zuschüsse gewährt. Informationen dazu finden Sie gleichfalls unter der vorstehenden Verlinkung.