Starnberg Ammersee

Förderklasse & Studienvorbereitende Ausbildung

Präambel

Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, die die Aufgabe haben, ihre Schülerinnen und Schüler an die Musik heranzuführen, ihre Begabungen frühzeitig zu erkennen, sie individuell zu fördern und bei entsprechender Begabung ihnen gegebenenfalls eine studienvorbereitende Ausbildung zu erteilen. Die studienvorbereitende Ausbildung (SVA) setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler in mindestens einem Hauptfach und in mindestens einem Nebenfach bzw. einem Ergänzungsfach zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung einer Musikhochschule unterrichtet wird.

Die Förderklasse ist ein spezielles Angebot an bayerischen Sing- und Musikschulen. Schülerinnen und Schüler, die in herausragender Weise Begabung, Fleiß und Interesse zeigen, können in der Musikschule speziell gefördert werden, um sich z. B. als Klavierbegleiter, als Mitwirkende in anspruchsvoller Kammermusik oder als Stimmführer im Orchester zu qualifizieren und in diesen Bereichen tätig zu werden. Die Förderklasse dient darüber hinaus der Vorbereitung auf ein Musikstudium. Besondere Aktivitäten wie die Teilnahme an den Wettbewerben „Jugend musiziert“ oder die musikalische Gestaltung offizieller Anlässe in der Kommune werden von den geförderten Schülerinnen und Schülern erwartet. Im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gelten für die Förderklasse spezielle Richtlinien und Zuschussvoraussetzungen.

An der Musikschule Starnberg erfüllen die Fächer im Unterrichtsangebot Förderklasse 2 die staatlichen Vorgaben.

Übersicht Eintrittsvoraussetzungen & Mindestbelegungen

Voraussetzungen zur Aufnahme in die Förderklasse 2 (Studienvorbereitende Ausbildung – SVA)

Der Schulleitung können jährlich bis zu zehn Benutzer zur Aufnahme in die Förderklasse 2 vorgeschlagen werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung auf Grundlage der vorhandenen Kapazitäten sowie den Anforderungen gemäß § 7 Abs. 3 und 4 Schulordnung 2020. Die Gebühren für diese Schüler werden um jeweils 50 % ermäßigt. Erfüllt ein Benutzer in einem Schuljahr die Fördervorgaben auf staatliche Förderung nicht, so entfällt die Ermäßigung für das gesamte Schuljahr rückwirkend.

Fördervorgaben auf staatliche Förderung – Eintrittsvoraussetzungen

In das…

  • erste Jahr: erfolgreicher Abschluss der FLP-D2-Prüfung in Hauptfach und Theorie

  • dritte Jahr: erfolgreicher Abschluss der FLP-D1-Prüfung im Nebenfach und der FLP-D3-Prüfung in Theorie

  • vierte Jahr: erfolgreicher Abschluss der FLP-D3-Prüfung im Hauptfach

  • sechste Jahr: erfolgreiche Wiederholung der FLP-D3-Prüfung in Hauptfach und Theorie

  • siebte Jahr: erfolgreicher Abschluss der FLP-D2-Prüfung im Nebenfach

ACHTUNG: Die Prüfungsergebnisse im Rahmen der Förderklasse sind zwei Jahre gültig!

Fördervorgaben auf staatliche Förderung – Verbindliche Mindestbelegung

Vokal-/Instrumentalunterricht in Haupt- und Nebenfach mit zusammen mindestens 90 Minuten Einzelunterricht sowie Theorie und Ensemble:

  • Empfehlung für Haupt- und Nebenfach: Kombination, mit der ggf. ein Musikstudium aufgenommen werden kann,

  • Theorie: Keine Vorgaben hinsichtlich der Unterrichtsform und der Unterrichtsdauer,

  • Regelmäßig oder in Projektarbeit stattfindender Ensembleunterricht von durchschnittlich mindestens 45 Minuten pro Unterrichtswoche im Haupt- oder Nebenfach; bei projektbezogener Ensemblearbeit ist nachzuweisen, dass jährlich mindestens 30 x 45 Minuten Ensemblearbeit geleistet wurde, die dem Niveau überörtlicher Ensembles (z.B. Bezirksjugendsinfonieorchester, überörtliche Verbandsorchester) entspricht.

  • im zweiten Jahr: erfolgreicher Abschluss der FLP-D1-Prüfung im Nebenfach und der FLP-D3-Prüfung in Theorie

  • im dritte Jahr: erfolgreicher Abschluss der FLP-D3-Prüfung im Hauptfach

  • im fünften Jahr: erfolgreiche Wiederholung der FLP-D3-Prüfung in Hauptfach und Theorie

  • im sechsten Jahr: erfolgreicher Abschluss der FLP-D2-Prüfung im Nebenfach

In der Förderklasse 2 sind mindestens zwei Fächer an der Städtischen Musikschule Starnberg zu belegen. Extern belegte Fächer sind der Musikschule Starnberg schriftlich nachzuweisen.

Verweildauer:
Die Verweildauer in der Förderklasse 2 ist auf höchstens sieben Jahre begrenzt. Die Verlängerung über den Abschluss an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule hinaus ist nur im Fall der Vorbereitung auf ein Musikstudium möglich.

Gebühren:
Für die Förderklasse 2 wird eine eigene Gebühr erhoben (siehe Gebührentabelle). Der Besuch von Kernfächern ist inklusive. Eine Instrumentennutzungsgebühr Klavier/Cembalo wird nicht erhoben.

Für die Teilnahme an einer Freiwilligen Leistungsprüfung (FLP) wird eine Prüfungsgebühr erhoben.