Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, die die Aufgabe haben, ihre Schülerinnen und Schüler an die Musik heranzuführen, ihre Begabungen frühzeitig zu erkennen, sie individuell zu fördern und bei entsprechender Begabung ihnen gegebenenfalls eine studienvorbereitende Ausbildung zu erteilen. Die studienvorbereitende Ausbildung (SVA) setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler in mindestens einem Hauptfach und in mindestens einem Nebenfach bzw. einem Ergänzungsfach zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung einer Musikhochschule unterrichtet wird.
Die Förderklasse ist ein spezielles Angebot an bayerischen Sing- und Musikschulen. Schülerinnen und Schüler, die in herausragender Weise Begabung, Fleiß und Interesse zeigen, können in der Musikschule speziell gefördert werden, um sich z. B. als Klavierbegleiter, als Mitwirkende in anspruchsvoller Kammermusik oder als Stimmführer im Orchester zu qualifizieren und in diesen Bereichen tätig zu werden. Die Förderklasse dient darüber hinaus der Vorbereitung auf ein Musikstudium. Besondere Aktivitäten wie die Teilnahme an den Wettbewerben „Jugend musiziert“ oder die musikalische Gestaltung offizieller Anlässe in der Kommune werden von den geförderten Schülerinnen und Schülern erwartet. Im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gelten für die Förderklasse spezielle Richtlinien und Zuschussvoraussetzungen.
An der Musikschule Starnberg erfüllen die Fächer im Unterrichtsangebot Förderklasse 2 die staatlichen Vorgaben.
Voraussetzungen zur Aufnahme in die Förderklasse 2 (Studienvorbereitende Ausbildung – SVA)
Der Schulleitung können jährlich bis zu zehn Benutzer zur Aufnahme in die Förderklasse 2 vorgeschlagen werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung auf Grundlage der vorhandenen Kapazitäten sowie den Anforderungen gemäß § 7 Abs. 3 und 4 Schulordnung 2020. Die Gebühren für diese Schüler werden um jeweils 50 % ermäßigt. Erfüllt ein Benutzer in einem Schuljahr die Fördervorgaben auf staatliche Förderung nicht, so entfällt die Ermäßigung für das gesamte Schuljahr rückwirkend.