Starnberg Ammersee

Wie kann ich herausfinden, ob ein Widerspruch oder eine Klage möglich ist?
Ob ein Widerspruch oder eine Klage möglich ist, können Sie in der Regel der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende eines Bescheids der Stadt Starnberg entnehmen. Die Rechtsbehelfsbelehrung gibt dabei an, innerhalb welcher Frist der Widerspruch oder eine Klage eingereicht werden muss und bei welcher Behörde bzw. welchem Verwaltungsgericht der Rechtsbehelf anzubringen ist.

Wie reiche ich einen Widerspruch oder eine Klage ein?
Einen Widerspruch oder eine Klage können Sie in elektronischer Form, per Brief oder Fax erheben. Auch können Sie bei der Rechtsantragstelle des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts vorsprechen und den Antrag zur Klageerhebung dort protokollieren lassen. Die Sprechzeiten können Sie beim jeweiligen Verwaltungsgericht erfragen.

Kann ich einen Widerspruch oder eine Klage in elektronischer Form einreichen?
 - Für die Einreichung eines Widerspruchs in elektronischer Form können Bürgerinnen und Bürger derzeit eine E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur bzw. eine E-Mail mit einem pdf-Anhang, welcher den Widerspruch zum Inhalt hat und eigenständig unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, oder ein Nutzerkonto eines Bürgerportals wie das Bayern-Portal verwenden. Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs - BayernPortal Voraussetzung für die Nutzung des Bayern-Portals ist die Anmeldung mit der eID-Funktion des elektronischen Personalausweises, um sich gegenüber der Stadt Starnberg digital zu identifizieren. Die rechtsverbindliche Einleitung eines Verfahrens per normaler E-Mail ist nicht möglich.

- Für die Einreichung einer Klage in elektronischer Form können Bürgerinnen und Bürger derzeit ein De-Mail-Konto oder ein Nutzerkonto eines Bürgerportals wie das Bayern-Portal verwenden. Das jeweilige Verwaltungsgericht kann im Bayern-Portal über die Suchfunktion ausgewählt werden. Nach der Auswahl des Gerichts erscheint unter Kontaktdaten ein Link für die Einreichung von elektronischen Dokumenten. Voraussetzung für die Nutzung des Bayern-Portals ist die Anmeldung mit der eID-Funktion des elektronischen Personalausweises, um sich gegenüber dem Gericht digital zu identifizieren. Für die Nutzung eines De-Mail-Kontos ist darauf zu achten, dass das Postfach in der Lage ist, eine absenderbestätigte De-Mail zu verschicken. Nur wenn diese Option eingerichtet und genutzt wird, kann mit dem Gericht formwirksam kommuniziert werden. Die rechtsverbindliche Einleitung eines Verfahrens per normaler E-Mail ist nicht möglich.