Starnberg Ammersee

Allgemeine Informationen

Der Flächennutzungsplan der Stadt Starnberg ist rechtswirksam seit dem 28.05.1997. Der Entwurf des Landschaftsplanes ist in den Flächennutzungsplan integriert und weist die einzelnen Naturräume aus.
In Verbindung dazu gibt es bereits diverse Änderungen, die rechtswirksam bzw. noch im Verfahren sind.

Im Flächennutzungsplan trifft die Stadt erste grundlegende Aussagen über ihre Vorstellungen und planerischen Absichten für die Nutzung des gesamten Stadtgebietes. Die Aussagen der Stadt beziehen sich auf die bebauten, bebaubaren und von einer baulichen Nutzung freizuhaltenden Flächen. Damit dient der Flächennutzungsplan in seiner flächenhaften Ausweisung der Vorbereitung einer künftigen baulichen oder sonstigen Nutzung.

Mit dem Flächennutzungsplan hat die Stadt ein planerisches Instrument zur Verfügung, mit dem sie ihre räumlichen Leitvorstellungen öffentlich artikulieren und Prioritäten hinsichtlich der künftigen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung setzen kann. Im Hinblick auf das städtebauliche Leitbild der Stadt wird im Flächennutzungsplan konkret herausgearbeitet, worin der besondere Charakter des Ortes besteht und welche Chancen und Möglichkeiten der weiteren Entwicklung er in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren hat. Mit diesem planerischen Instrument kann und soll die Stadt noch keine konkreten Baugebietsausweisungen oder genaue Festsetzungen zu den Verkehrsflächen vornehmen, sondern es werden nur die weniger genau bestimmten Bauflächen und die Flächen für das grobmaschige Netz des überörtlichen Verkehrs und die örtlichen Hauptverkehrszüge dargestellt. Die in einem Flächennutzungsplan getroffenen Aussagen sind grundsätzlich nicht parzellenscharf und entfalten keine verbindliche, anspruchsbegründende Wirkung.

Den Flächennutzungsplan in der Ursprungsfassung und die rechtswirksame Änderungen finden Sie hier.