| Montag - Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
| Dienstag, Donnerstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Im Anschluss an die Eheschließung (in den alten Bundesländern vom 01. Januar 1958 bis 31. Dezember 2008, in den neuen Bundesländern vom 04. Oktober 1990 bis 31. Dezember 2008) wurde dieses Buch angelegt.
Bisher wurden die Familienbücher (sog. Wanderurkunden) unabhängig vom Eheschließungsort am Wohnsitz der Ehegatten geführt.
In der Zeit von Februar 2007 bis Dezember 2013 sind diese wieder an den Ort der Eheschließung zurückzugeben (Reform des Personenstandsgesetzes). Nur dieses Standesamt kann Ihnen über den momentanen Aufenthaltsort des Familienbuches Auskunft geben. Das Standesamt Starnberg besitzt nur noch Familienbücher mit Heiratsort Starnberg (bzw. Söcking, Percha, Perchting, Leutstetten, Wangen); alle anderen Bücher wurden bereits an die Heiratsstandesämter zurückgegeben.