Starnberg Ammersee

Bürgerversammlung vom 19. März 2024

Die letzte große Bürgerversammlung fand am 19. März 2024 in der Starnberger Schlossberghalle statt. Anbei finden Sie die Präsentation des Rechenschaftsberichts von Ersten Bürgermeister Patrick Janik.    

Was Sie wissen sollten

Der Erste Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung für das gesamte Starnberger Stadtgebiet ein. Der Zweck der Bürgerversammlung ist es, die Starnberger Bürger über die gemeindlichen Angelegenheiten zu informieren und ihnen die Möglichkeit zur Mitsprache zu bieten.

Des Weiteren werden Anträge, Anfragen, Anliegen oder Anregungen in gemeindlichen Angelegenheiten erörtert.

Wer ist zur Teilnahme an der Bürgerversammlung berechtigt?

  • alle Gemeindebürger der Stadt Starnberg
  • Gewerbebetreibende und Freiberufler, die ihren berufliche Niederlassung, aber nicht ihren Wohnsitz in der Stadt Starnberg haben
  • Ortsfremde (keine Gemeindebürger) mit Grund-/Immobilienbesitz in Starnberg
  • Vertreter von Einrichtungen und Organisationen in Starnberg
  • Beamte und Angestellte der Stadt Starnberg
  • Stadträte und ehemalige Stadträte der Stadt Starnberg
  • Ehemalige Bürgermeister und Ehrenbürger der Stadt Starnberg
  • Vertreter der Rechtsaufsichtsbehörde
  • Vertreter von Presse und Medien

Anträge, Anfragen und Anliegen

Am Einlass, sowie zu Beginn der Bürgerversammlung, werden Wortmeldebögen verteilt und auch wieder eingesammelt. Diese Wortmeldebögen können auch online vorab heruntergeladen (siehe Download unten), ausgedruckt und ausgefüllt mitgebracht werden. In diesen Wortmeldebögen werden Anträge zur Abstimmung oder Anfragen (keine Abstimmung) schriftlich eingetragen. Antragsberechtigt sind teilnahmeberechtigte Gemeindebürger. Anträge müssen aussagekräftig formuliert sein, sodass die stimmberechtigten Teilnehmer mit "JA, ich stimme dem Antrag zu" oder "NEIN, ich stimme dem Antrag nicht zu" abstimmen können. Hierbei darf es sich nur um gemeindliche Angelegenheiten handeln.

Ausgefüllte Wortmeldebögen, die eine Anfrage enthalten, werden direkt von den anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Starnberg in der Bürgerversammlung oder schriftlich im Nachgang durch den Ersten Bürgermeister bzw. die Stadtverwaltung beantwortet.

Bitte beachten Sie:

  • Personen, die einen Wortmeldebogen ausgefüllt abgeben, müssen während der Bürgerversammlung anwesend sein.
  • Wortmeldebögen, die vor der Bürgerversammlung an die Stadt Starnberg geschickt werden, finden keine Beachtung.
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