Am Einlass, sowie zu Beginn der Bürgerversammlung, werden Wortmeldebögen verteilt und auch wieder eingesammelt. Diese Wortmeldebögen können auch online vorab heruntergeladen (siehe Download unten), ausgedruckt und ausgefüllt mitgebracht werden. In diesen Wortmeldebögen werden Anträge zur Abstimmung oder Anfragen (keine Abstimmung) schriftlich eingetragen. Antragsberechtigt sind teilnahmeberechtigte Gemeindebürger. Anträge müssen aussagekräftig formuliert sein, sodass die stimmberechtigten Teilnehmer mit "JA, ich stimme dem Antrag zu" oder "NEIN, ich stimme dem Antrag nicht zu" abstimmen können. Hierbei darf es sich nur um gemeindliche Angelegenheiten handeln.
Ausgefüllte Wortmeldebögen, die eine Anfrage enthalten, werden direkt von den anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Starnberg in der Bürgerversammlung oder schriftlich im Nachgang durch den Ersten Bürgermeister bzw. die Stadtverwaltung beantwortet.
Bitte beachten Sie:
- Personen, die einen Wortmeldebogen ausgefüllt abgeben, müssen während der Bürgerversammlung anwesend sein.
- Wortmeldebögen, die vor der Bürgerversammlung an die Stadt Starnberg geschickt werden, finden keine Beachtung.