Starnberg Ammersee

Was Sie wissen sollten

Die Aufnahme der Nutzung genehmigter Bauvorhaben muss dem Landratsamt Starnberg - Kreisbauamt - angezeigt werden (Art. 78 BayBO).

Daneben wird um Zuleitung einer Kopie an die Stadt Starnberg gebeten.

Ihr Ansprechpartner
Kontakt

Stadtbauamt

Stadt Starnberg
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151/772-146
08151/772-158
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Mo, Mi, Fr7:30 - 12:00 Uhr
Di, Do7:30 - 12:00 Uhr
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Auf Grund des Corona-Virus können persönliche Gespräche nur nach Terminvereinbarung erfolgen. Die Stadtverwaltung ist über Telefon, FAX, Post und E-Mail zu erreichen.