Starnberg Ammersee

Neue Corona-Lockerungen

Ab Montag, den 4. April 2022 fallen im Rathaus und den städtischen Einrichtungen die 3G-Regelungen weg. Im Seebad Starnberg und im Museum Starnberger See bereits ab Sonntag, 3. April 2022. Für die Kindertageseinrichtungen besteht jedoch weiterhin eine Testpflicht. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben auch weiterhin empfohlen. Daher gilt für Besucher im Starnberger Rathaus und in allen städtischen Einrichtungen weiter eine FFP2-Maskenpflicht und die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 Metern.  

Durch die weitgehenden Lockerungen sind die Besucherinnen und Besucher des Rathauses und der städtischen Einrichtungen (Seebad Starnberg, Museum Starnberger See, Stadtbücherei, Musikschule, Schlossberghalle, Jugendtreff Nepomuk, Stadtarchiv, Betriebshof, Wasserwerk) dann nicht mehr verpflichtet, einen Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. In den städtischen Kindertageseinrichtungen muss allerdings weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet werden, dies geht aus der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hervor. Davon ausgenommen sind Kurzbesuche von bis zu 10 Minuten.

Für persönliche Erledigungen im Rathaus ist nach wie vor eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch montags bis freitags von 7.30 bis 12 Uhr sowie zusätzlich dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr erreichbar. Bürgerinnen und Bürger können zahlreiche Behördengänge auch online erledigen. Mehr dazu unter www.starnberg.de/ "Was erledige ich wo"/ "BayernPortal".  

Hintergrund ist das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz und die ab Sonntag, 3. April 2022 geltende 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Grundsätzlich sind dann nur noch sogenannte „Basisschutzmaßnahmen“ gegen das Coronavirus vorgesehen.