Die Stadt Starnberg bittet alle Anliegerinnen und Anlieger, ihre Grundstücksgrenzen regelmäßig zu überprüfen und erforderliche Rückschnitte von Hecken, Sträuchern und sonstiger Bepflanzung zeitnah und eigenständig vorzunehmen. Hintergrund ist die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern im gesamten Stadtgebiet, insbesondere entlang von Schulwegen.
Überwuchernde Bepflanzung schränkt vielerorts das sogenannte Lichtraumprofil über Geh- und Radwegen ein. Maßgeblich ist dabei eine lichte Höhe von 2,50 Metern über Gehwegen sowie von 4,50 Metern über Fahrbahnen. Wird dieses Profil durch Bewuchs verengt, zwingt das Fußgänger – insbesondere Schulkinder, aber auch Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen – dazu, auf die Fahrbahn auszuweichen. Für Menschen mit Seheinschränkungen stellen zudem herausragende Äste, vor allem mit Dornen oder Stacheln, ein Risiko dar. Besonders kritisch sind zugewachsene Straßenecken, an denen die Sichtachsen beim Einbiegen beeinträchtigt werden. Auch abgestorbene Äste müssen entfernt werden, um Gefahren durch herabfallendes Holz zu vermeiden.
Der Stadt ist es ein besonderes Anliegen, dass Kinder sicher und ungehindert zur Schule gelangen können. Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer werden daher ausdrücklich gebeten, gerade an Schulwegen und in deren Umfeld besonders sorgfältig auf einen ausreichenden Rückschnitt zu achten.
Die Verpflichtung zum Rückschnitt ergibt sich unter anderem aus der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Starnberg, die auf der städtischen Homepage abrufbar ist.
Die Stadt Starnberg dankt allen Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern für ihre Unterstützung bei der Sicherung der Geh- und Radwege im Stadtgebiet.