Die Stadtverwaltung informiert alle Wahlberechtigten über wichtige Regelungen für den Fall, dass Wahlunterlagen nicht rechtzeitig eingegangen sind oder verloren gegangen sind.
Fehlende Wahlbenachrichtigung
Wählerinnen und Wähler, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können dennoch problemlos an der Wahl teilnehmen. Voraussetzung ist lediglich ein gültiges Ausweisdokument. Entscheidend ist dabei, das richtige Wahllokal aufzusuchen. Bei Unsicherheiten über den korrekten Wahlort können sich Bürgerinnen und Bürger an das Einwohnermeldeamt wenden. Auch am Wahlsonntag steht hierfür eine Hotline unter der Telefonnummer 772-144 zur Verfügung.
Regelungen für Briefwahlunterlagen
Für Briefwähler gelten folgende wichtige Fristen und Ausnahmeregelungen:
Reguläre Beantragung: Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 6. März, 15:00 Uhr, beantragt werden.
Ersatzwahlschein: Wer glaubhaft versichern kann, keine Briefwahlunterlagen erhalten zu haben, kann noch bis Samstag, 7. März, 12:00 Uhr, einen Ersatzwahlschein beantragen. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor ein Wahlschein beantragt wurde.
Kurzfristige Erkrankung: Bei plötzlicher Erkrankung kann mit entsprechendem ärztlichen Attest noch am Wahlsonntag, 8. März, bis 15:00 Uhr ein Wahlschein beantragt und die Briefwahl durchgeführt werden.
Wichtiger Hinweis zur Rückgabe
Alle Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 8. März, 18:00 Uhr im Rathausbriefkasten eingeworfen werden. Eine Abgabe in den Wahllokalen ist nicht möglich.