Die Stadt Starnberg hat eine Allgemeinverfügung für den Jahreswechsel 2025/2026 erlassen, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in einem Umkreis von 300 Metern um das Tierheim Starnberg, Franziskusweg 34, 82319 Starnberg, zum Jahreswechsel untersagt.
Das Verbot gilt in der Zeit vom 31. Dezember 2025, 00:00 Uhr bis 1. Januar 2026, 23:59 Uhr.
Das Tierheim Starnberg beherbergt auf seinem Gelände zahlreiche Haus- und Wildtiere, die in geschlossenen Gebäuden und Außengehegen artgerecht gehalten werden. Diese Tiere sind besonders schutzbedürftig und reagieren extrem sensibel auf die Knall-, Heul- und Lichteffekte von Feuerwerken. Ein tierärztliches Gutachten belegt die negativen Auswirkungen des Silvesterfeuerwerks auf die Tierheimbewohner beim letzten Jahreswechsel.
Die 300-Meter-Schutzzone berücksichtigt die freie Lage des Tierheims, durch die Feuerwerkslärm ungehindert übertragen wird. Das zeitlich und örtlich begrenzte Verbot gewährleistet den notwendigen Schutz der Tiere, während auf dem übrigen Stadtgebiet ausreichend Flächen für das Abbrennen von Feuerwerken zur Verfügung stehen.
Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.