Starnberg Ammersee

Was Sie wissen sollten

Aus besonderem Anlass (z.B. Vereinsfest, Jubiläumsfest, Gründungsfest) kann bei öffentlichen Veranstaltungen nach § 12 Gaststättengesetz eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis erteilt werden.  

Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung zu stellen.

Ihre Ansprechpartner
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Sachgebiet für öffentliche Sicherheit und Ordnung

Benedikt May
Ordnungsamt
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Teamleiter Ordnungsamt

Jakob Bauer
Vogelanger 2
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08151/772-376
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Stadtverwaltung

Stadt Starnberg
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Öffnungszeiten

 

Mo, Mi, Fr7:30 - 12:00 Uhr
Di, Do7:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Auf Grund des Corona-Virus können persönliche Gespräche nur nach Terminvereinbarung erfolgen. Die Stadtverwaltung ist über Telefon, FAX, Post und E-Mail zu erreichen.
Bitte beachten Sie:

Wegen der aktuellen Situation kann der Zutritt zum Rathaus nur mit vorheriger Terminvereinbarung gewährt werden.

Dies kann online oder telefonisch bei den jeweiligen Ansprechpartnern erfolgen.

Nutzen Sie auch gerne unsere Online-Bürgerdienste.