Wer im Stadtgebiet Starnberg eine öffentliche Veranstaltung im Freien oder auf Privatgrund organisieren will, muss die Veranstaltung bei dem Ordnungsamt der Stadt Starnberg anzeigen. Ausgenommen davon sind Veranstaltungen, welche vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der Wirtschaftswerbung dienen, sofern die Vergnügungen in Räumen stattfinden, die für Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind.
Benötigte Unterlagen
Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
Frist
Öffentliche Veranstaltungen sind spätestens zwei Wochen vorher bei dem Ordnungsamt der Stadt Starnberg anzuzeigen. Veranstaltungen, bei denen mehr als 500 Besucher gleichzeitig erwartet werden, bitten wir mindestens vier Wochen vorher anzuzeigen.
Besonderheiten
Sind bei Veranstaltungen (z.B. Straßenfesten) verkehrsorganisatorische Maßnahmen (wie Straßensperrungen, Haltverbote oder Umleitungen) erforderlich, benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung. Bitte nehmen Sie diesbezüglich rechtzeitig mit der Abteilung für Verkehrswesen Kontakt auf.
Sicherheitskonzept
Ab 1.000 Besuchern muss ein Sicherheitskonzept eingereicht werden.
Abgabe von Speisen und Getränken
Für die Abgabe von Speisen und Getränken kann zusätzlich eine gastronomische Erlaubnis (Gestattung) notwendig sein. Auskünfte darüber erhalten Sie bei Ihrem Gewerbeamt.