Starnberg Ammersee

Was ist bei einem Todesfall zu beachten?

Verständlicherweise spricht man über dieses Thema nicht gerne. Leider lassen sich auch bei einem Sterbefall, der für die Angehörigen ohnehin Trauer, Sorge und Aufregung hervorruft, die Beachtung verschiedener Rechtsvorschriften und Behördengänge nicht umgehen. Unnötige Gänge und Ärger lassen sich vermeiden, wenn man rechtzeitig Vorbereitungen trifft.

Für die Beurkundung eines Sterbefalles sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Totenschein, der vom Arzt ausgestellt wird (in zweifacher Ausfertigung!)
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Heiratsurkunde oder Familienbuchabschrift (bei Eheschließungen ab 1. Januar 2009, Eheurkunde)/ (bei Verstorbenen, die zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet, verwitwet oder geschieden waren),
  • Sterbeurkunde bei vorverstorbenen Ehegatten (bei Verstorbenen, die zum Zeitpunkt ihres Todes verwitwet waren)
  • Scheidungsurteil (bei Verstorbenen, die zum Zeitpunkt ihres Todes geschieden waren),
  • Urkunde über die Todeserklärung (bei Verstorbenen, deren Ehegatte für tot erklärt wurde),
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen und des Anzeigenden.
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