Auf dem eigenen Grundstück anfallendes Niederschlagswasser muss an Ort und Stelle beseitigt werden. Es muss so abgeleitet werden, dass es benachbarte oder hangabwärts gelegene Grundstücke sowie angrenzende Straßen nicht beeinträchtigt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Umwelt oder beim Abwasserverband Starnberger See.