Starnberg Ammersee

Was Sie wissen sollten

Erschließung bedeutet die Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken durch Anschluss an Ver- und Entsorgungsnetze wie Elektrizität, Gas, öffentliche Wasserversorgung und Kanalisation (technische Erschließung) sowie den Anschluss an das Wegenetz (verkehrsmäßige Erschließung). Der Erschließungsbeitrag wird als Kostenersatz für die Herstellung von Teilanlagen einer Straße wie die Fahrbahn, Mischflächen, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Parkflächen, Radwege, Verkehrsgrün sowie die Kosten für den Erwerb des Straßenlandes von den Gemeinden gefordert. Eine wichtige rechtliche Voraussetzung für die Beitragserhebung ist, dass die Straße für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist.

Die Höhe der Erschließungsbeiträge ist von Fall zu Fall unterschiedlich und muss berechnet werden.

Ob Erschließungsbeiträge noch offen sind sowie weitere Informationen erhalten Sie von Herrn Luplow.

Ihr Ansprechpartner
Kontakt

Sachgebiet für Straßen- und Beitragsrecht

Marc Luplow
Teamleitung "Straßen- und Beitragsrecht"
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151-772-155
08151-772-158
E-Mail senden
Kontakt

Stadtbauamt

Stadt Starnberg
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151/772-146
08151/772-158
E-Mail senden

Routenplanung
Öffnungszeiten

 

Mo, Mi, Fr7:30 - 12:00 Uhr
Di, Do7:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Auf Grund des Corona-Virus können persönliche Gespräche nur nach Terminvereinbarung erfolgen. Die Stadtverwaltung ist über Telefon, FAX, Post und E-Mail zu erreichen.
Bitte beachten Sie:

Wegen der aktuellen Situation kann der Zutritt zum Rathaus nur mit vorheriger Terminvereinbarung gewährt werden.

Dies kann online oder telefonisch bei den jeweiligen Ansprechpartnern erfolgen.

Nutzen Sie auch gerne unsere Online-Bürgerdienste.