Die Betreuung des Erholungsgebietes und Badegeländes "Kempfenhausen" erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Starnberg.
Die Benutzung wird durch eine Kreissatzung geregelt. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Landratsamtes Starnberg.