Starnberg Ammersee

Winterdienst

(Pressemitteilung vom 28.10.2022)

Wenn der Winter wieder mit Schnee und Eis Einzug hält, ist der städtische Betriebshof gefragt, die öffentlichen Straßen zu räumen und zu streuen. Dazu ist aber die Mithilfe und Rücksichtnahme aller Bürgerinnen und Bürger erforderlich.

Hier die wichtigsten Hinweise in Kürze:

  • Bitte achten Sie beim Parken Ihres Autos in engen Straßen darauf, dass die Räum- und Streufahrzeuge ungehindert vorbeifahren können, schließlich brauchen diese mindestens drei Meter Platz in der Breite. Bitte halten Sie bei Schnee und Glätte auch die Straßenkreuzungen und Einmündungen frei von Fahrzeugen.
  • Bitte denken Sie selbst an Ihre Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen vor Ihrem Haus.
    Die Gehwege müssen bei Schnee-, Eis- oder Reifglätte werktags von 7 bis 19 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 18 Uhr geräumt und gestreut sein. Ist kein Gehweg vorhanden, bezieht sich die Räum- und Streupflicht auf einen 1,20 Meter breiten Streifen am Rande der Fahrbahn. Bitte benutzen Sie als Streugut geeignete abstumpfende Stoffe (z. B. Sand oder Splitt). Auftauende Streumittel sind in Ausnahmefällen wie z.B. Eisregen erlaubt.
  • Bitte denken Sie daran, Bepflanzungen auf Grundstücken, die an öffentliche Wege angrenzen, vor dem ersten Schneefall soweit zurückzuschneiden, dass keine Schäden entstehen können (2,5 Meter Abstand vom Boden bei Pflanzen an Geh- und Radwegen; 4,5 Meter an der Fahrbahn).

Alle Hinweise für Anlieger zum Winterdienst sind im Internet unter https://www.starnberg.de/buergerservice-verwaltung/stadtverwaltung/satzungen-und-verordnungen  /Reinigungs- und Sicherungsverordnung zusammengestellt.