Starnberg Ammersee

15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergeben sich teilweise auch neue Einlass-Beschränkungen in den städtischen Einrichtungen.

Für Besuchende des Starnberger Rathauses ändert sich soweit nichts. Ein 3G-Nachweis für Bürgeranliegen, beispielsweise im Einwohnermeldeamt, ist auch weiterhin nicht erforderlich, da es sich meistens um schnell zu bearbeitende Anfragen handelt. Teilnehmende einer Besprechung sowie die Gäste und das Paar einer Eheschließung im Rathaus müssen sich jedoch an die 3G-Regelung halten und erhalten nur Zugang in die städtischen Einrichtungen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Für persönliche Erledigungen im Rathaus ist nach wie vor eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch montags, mittwochs und freitags von 7.30 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr erreichbar.

Bürgerinnen und Bürger können zahlreiche Behördengänge auch online erledigen. Mehr dazu unter www.starnberg.de/ "Was erledige ich wo"/ "BayernPortal".

Im Seebad Starnberg, im Museum Starnberger See und in der Schlossberghalle gilt seit heute die 2Gplus-Regelung. Für die Stadtbücherei, das Stadtarchiv, die Musikschule und den Jugendtreff Nepomuk gilt laut Corona-Verordnung die 2G-Regel. Näheres kann in der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unter www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-816/ nachgelesen werden.

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Stadtratssitzung ist ab Montag, 29.11.2021 immer ein Testnachweis erforderlich, unabhängig davon, ob man geimpft oder genesen ist. Der Teilnehmende kann bei Einlass einen entsprechenden Testnachweis auf Grundlage eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde oder eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde vorzeigen oder vor Ort einen Selbsttest durchführen. Die Stadtverwaltung stellt die Selbsttests kostenlos zur Verfügung. Zudem gilt FFP2-Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.