Starnberg Ammersee

Informationen zu Aufgrabungen und Gehwegabsenkungen

Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Darunter fallen beispielsweise Leitungsverlegungen oder Gehwegabsenkungen, aber auch die Herstellung von Grundstückszufahrten.

Muss bei geplanten Grenzbebauungen oder Einfriedungen in den öffentlichen Bereich eingegriffen werden, ist das Tiefbauamt über die geplante Maßnahme zu informieren.

Für die Genehmigung der Gehwegabsenkung wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Straßen- und Beitragsrecht. 

Vor Beginn der Aufgrabung muss eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der städtischen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Ansprechpartner
Kontakt

Sachgebiet für Straßen- und Beitragsrecht

Marc Luplow
Sachbearbeiter "Straßen- und Beitragsrecht"
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151-772-155
08151-772-158
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