Starnberg Ammersee

Bürgerversammlung

Do. 23. März 2023

19:00 - 21:00 Uhr
Schlossberghalle Starnberg
Vortrag / Gespräch

Die diesjährige Bürgerversammlung findet am 23.03.2023 um 19 Uhr im Großen Saal der Schlossberghalle statt. 

Einlass ab 18:00 Uhr. 

Was Sie wissen sollten

Der Erste Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung für das gesamte Starnberger Stadtgebiet ein. Der Zweck der Bürgerversammlung ist es, die Starnberger Bürger über die gemeindlichen Angelegenheiten zu informieren und ihnen die Möglichkeit zur Mitsprache zu bieten.

Des Weiteren werden Anträge, Anfragen, Anliegen oder Anregungen in gemeindlichen Angelegenheiten erörtert.

Wer ist zur Teilnahme an der Bürgerversammlung berechtigt?

  • alle Gemeindebürger der Stadt Starnberg
  • Gewerbebetreibende und Freiberufler, die ihren berufliche Niederlassung, aber nicht ihren Wohnsitz in der Stadt Starnberg haben
  • Ortsfremde (keine Gemeindebürger) mit Grund-/Immobilienbesitz in Starnberg
  • Vertreter von Einrichtungen und Organisationen in Starnberg
  • Beamte und Angestellte der Stadt Starnberg
  • Stadträte und ehemalige Stadträte der Stadt Starnberg
  • Ehemalige Bürgermeister und Ehrenbürger der Stadt Starnberg
  • Vertreter der Rechtsaufsichtsbehörde
  • Vertreter von Presse und Medien

Anträge, Anfragen und Anliegen

Am Einlass, sowie zu Beginn der Bürgerversammlung, werden Wortmeldebögen verteilt und auch wieder eingesammelt. Diese Wortmeldebögen können auch online vorab heruntergeladen (siehe Download unten), ausgedruckt und ausgefüllt mitgebracht werden. In diesen Wortmeldebögen werden Anträge zur Abstimmung oder Anfragen (keine Abstimmung) schriftlich eingetragen. Antragsberechtigt sind teilnahmeberechtigte Gemeindebürger. Anträge müssen aussagekräftig formuliert sein, sodass die stimmberechtigten Teilnehmer mit "JA, ich stimme dem Antrag zu" oder "NEIN, ich stimme dem Antrag nicht zu" abstimmen können. Hierbei darf es sich nur um gemeindliche Angelegenheiten handeln.

Ausgefüllte Wortmeldebögen, die eine Anfrage enthalten, werden direkt von den anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Starnberg in der Bürgerversammlung oder schriftlich im Nachgang durch den Ersten Bürgermeister bzw. die Stadtverwaltung beantwortet.

Bitte beachten Sie:

  • Personen, die einen Wortmeldebogen ausgefüllt abgeben, müssen während der Bürgerversammlung anwesend sein.
  • Wortmeldebögen, die vor der Bürgerversammlung an die Stadt Starnberg geschickt werden, finden keine Beachtung.

Veranstaltungsort

Schlossberghalle Starnberg

Vogelanger 2
82319 Starnberg

Routenplanung

Veranstalter

Stadt Starnberg

Vogelanger 2
82319 Starnberg
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