Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag, Donnerstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Die Wohnungsgeber (Vermieter) sind seit dem 01.11.2015 verpflichtet, dem in/aus eine/r Wohnung einziehenden/ausziehenden Mieter (meldepflichtige Person) den Einzug/Auszug innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen.
Die Wohnungsgeberbescheinigung müssen Sie bei der Ummeldung im Einwohnermeldeamt vorlegen.