Starnberg Ammersee

Bestätigung über Ein-/Auszug

Die Wohnungsgeber (Vermieter) sind seit dem 01.11.2015 verpflichtet, dem in/aus eine/r Wohnung einziehenden/ausziehenden Mieter (meldepflichtige Person) den Einzug/Auszug innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen.

Die Wohnungsgeberbescheinigung müssen Sie bei der Ummeldung im Einwohnermeldeamt vorlegen.

 

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Einwohnermeldeamt


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82319 Starnberg

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