Todesbescheinigung, die vom Arzt ausgestellt wird (in zweifacher Ausfertigung!)
Geburtsurkunde des Verstorbenen,
Heiratsurkunde oder Familienbuchabschrift (bei Eheschließungen ab 1. Januar 2009, Eheurkunde) (bei Verstorbenen, die zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet, verwitwet oder geschieden waren),
Sterbeurkunde bei vorverstorbenen Ehegatten (bei Verstorbenen, die zum Zeitpunkt ihres Todes verwitwet waren)
Scheidungsurteil (bei Verstorbenen, die zum Zeitpunkt ihres Todes geschieden waren),
Urkunde über die Todeserklärung (bei Verstorbenen, deren Ehegatte für tot erklärt wurde),
Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen und des Anzeigenden.