Starnberg Ammersee

Sicherstellung des Lebensunterhalts

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung (SGB XII) wird nur bei dauerhafter Erwerbsminderung oder wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, gewährt. Der Leistungsempfänger kann nicht mehr arbeiten und kann seinen Lebensunterhalt weder aus seinem Einkommen noch aus seinem Vermögen bestreiten.

Den Antrag erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamts Starnberg.

Bürgergeld

Anspruch auf Bürgergeld hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie arbeitslos sind oder so wenig verdienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können.

Personen, die nicht erwerbsfähig aber hilfebedürftig sind, können Bürgergeld erhalten, wenn Sie mit erwerbsfähigen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Bei der Berechnung des Bürgergeldes werden alle Personen berücksichtigt, die mit Ihnen zusammenleben.

Alle notwendigen Anträge erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg.

Sozialhilfe

Sozialhilfe erhält, wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und der Bedarf weder durch eigenes Vermögen oder Einkommen gedeckt ist.

Ihre Ansprechpartner
Kontakt

Landratsamt Starnberg - Sozialhilfe

Team 221
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

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08151 148 77 238
08151 148 77 539
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