Im Einzugsbereich der Landeshauptstadt München und landschaftlich attraktiv gelegen, herrscht auch und gerade in der Stadt Starnberg ein hoher Wohnungsdruck und Bedarf an Bauland.
Grundsätzlich dürfen Kommunen allerdings nur dann neue Bauflächen ausweisen, wenn der diesbezügliche Bedarf höher ist als vorhandene Innenentwicklungspotenziale. Diese zu heben muss daher einer Beanspruchung freier oder der Nahrungserzeugung dienender Flächen vorgehen. Die Zurückhaltung der Eigentümer, ihre baureifen Grundstücke im Rahmen des rechtlichen Zulässigen einer Bebauung oder einer intensiveren baulichen Nutzung zuzuführen, hat unterschiedlichste Gründe. Damit jedoch mehr Wohnraum entsteht, fällt jedes im bestehenden Siedlungsbereich gelegene Grundstück ins Gewicht und insbesondere jene, die über Straßen und sonstige Infrastruktur bereits erschlossen sind. Die gesetzlichen Möglichkeiten einer BauverpfIichtung sind allerdings begrenzt. Daher kann an die Grundstückseigentümer zuvorderst nur der Appell gerichtet werden, freie Bauflächen im Siedlungsbereich einer Bebauung und möglichst sozialgebundenen Wohnnutzung zuzuführen. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat dazu auf seiner Homepage hilfreiche Informationen bereitgestellt.
Voraussetzung für neue Baurechtsausweisungen oder -erweiterungen ist immer, dass sie mit der städtebaulichen sowie infrastrukturellen Entwicklung im Einklang stehen. Kann demnach einem (bislang unbebauten) Grundstück durch städteplanerische Maßnahmen ein (zusätzliches) Baurecht verschafft werden, so strebt die Stadt Starnberg regelmäßig vertragliche Bindungen an, wonach der Grundstückseigentümer entweder eine Bau- und für sich selbst eine Eigennutzungsverpflichtung oder eine Mietzinsbindungs-, respektive Veräußerungs- und Kaufpreisvergünstigungsverpflichtung für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung bzw. für Personen mit lediglich mittlerem Einkommen und Vermögen eingehen muss (§ 11 BauGB).
Für mögliche Baurechtsausweisungen wenden Sie sich bitte an die Stadtplanung.
Soweit die Stadt Starnberg selbst über geeignete Flächen verfügt, bemüht sie sich ihrerseits um eine Veräußerung an den vorgenannten Personenkreis (sogenannte Einheimischenmodelle). Die Vergabe erfolgt dann durch die Liegenschaftsverwaltung über ein gesondertes Ausschreibungsverfahren.